Vereinte Nationen 64/292.  Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung

Die Europäische Union (EU) scheint voll und ganz von zahlungskräftigen Lobbyisten unterwandert zu sein. Das übelste ist, die Idee den Trinkwasserbereich komplett zu liberalisieren um den großen Konzernen weitere Gewinne zu gewähren. Momentan ist die Trinkwasserversorgung noch größtenteils in öffentlicher Hand, wo Dinge der Grundversorgung auch hingehören. Sobald der Wassermarkt zwangsweise liberalisiert wird, werden zwangsläufig die Wasserpreise steigen und dabei gleichzeitig notwendige Erhaltungsmaßnahmen an Leitungen und und Wassereinzugsgebieten minimiert werden um möglist viel Gewinn zu erwirtschaften. Dass unsere Bahn im Vergleich zur Schweizer Bahn ziemlich marode ist, der Strommarkt ausufert und auch im Telekommunikationsmarkt immer mehr abgezockt wird reicht nicht.
An Beispielen von anderen Ländern wie Großbritannien sieht man, was passiert wenn man auch noch das Wasser privatisiert wird.

Früher dachte man, die finanziellen Mittel für die Wasserversrgung nicht aufbringen zu müssen. Erst die Choleraepidemie von 1854, die 3000 Münchner Bürger das Leben kostete (darunter als prominentestes Opfer die bayerische Königin Therese) brachte ein Umdenken. Die innerhalb kurzer Zeit auf 130.000 Anwohner angewachsene Stadt München versorgte bis dahin ihre Bürger mit Pumpbrunnen, deren Wasserqualität durch das Abwasser im Boden stark beeinträchtigt war. Pettenkofer erreichte, dass die Regierung von Oberbayern die Stadtverwaltung München mit dem Ausbau des Kanalsystems beauftragte.Dies kann dazu führen, dass wir in München, wo Max Josef Pettenkofer, (seit 1883 von Pettenkofer)  ein bayerischer Chemiker und Hygieniker im vorletzten Jahrhundert die  Kanalisation die zentrale Trinkwasserversorgung erbauen/sanieren ließ, statt bestem und günstigem Trinkwasser als Leitungswasser teueres schlechtes Wasser haben werden.  Gegen Ende des 19. Jahrhunderts galt München als eine der saubersten Städte Europas.
 Wir könnten dann dazu gezwunge sein, in Flaschen abgefülltes Trinkwasser bei den selben geldgierigen Abzockern kaufen zu müssen, die unser Trinkwassernetz verotten lassen. Vor Entstehen der EU, also zu Zeiten der EG war ich noch ein richtiger Europafan. Was aber in den letzten Jahren von der EU gekommen ist, war leider meist eher gegen die Europäischen Bürger gerichtet, und hat nur den großen Konzernen genutzt. Vom Europa der Europäischen Bürger spricht schon lange niemand mehr...
Die Vereinten Nationen sagen, dass die Versorgung von Wasser und Sanitären Installationen ein Menschenrecht ist, während die EU dies gerne an Investoren und andere Geschäftemacher verschleudern würde. Da hilft es nur, wenn man sich mit rechtsstaatlichen Mitteln der EU wehrt. Die EU muss von ihren Bürgern gezwungen werden für das Interesse von Menschen einzustehen.
Hierzu kann ich nur die folgende Seite, auf der man unterschreiben kann ans Herz legen:

http://www.right2water.eu/de

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/trinkwasser-kopfschuetteln-beim-werkleiter-1.1588070

Der Text der Europäischen Bürgerinitiative:

Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

    Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
    Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
    Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Das folgende habe ich aus einer PDF Datei kopiert:

LINK
Resolution der Generalversammlung

[ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/64/L.63/Rev.1 und Add.1)]
64/292.  Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung
 
  Die Generalversammlung,
  unter Hinweis auf ihre Resolutionen 54/175 vom 17. Dezember 1999 über das Recht
auf Entwicklung, 55/196 vom 20. Dezember 2000, mit der sie das Jahr 2003 zum Interna-
tionalen Jahr des Süßwassers erklärte, 58/217 vom 23. Dezember 2003, mit der sie den Zeit-
raum 2005-2015 zur Internationalen Aktionsdekade „Wasser – Quelle des Lebens“ erklärte,
59/228 vom 22. Dezember 2004, 61/192 vom 20. Dezember 2006, mit der sie das Jahr 2008
zum Internationalen Jahr der sanitären Grundversorgung erklärte, und 64/198 vom 21. De-
zember  2009  über  die  umfassende  Halbzeitüberprüfung  der  Durchführung  der  Internatio-
nalen Aktionsdekade „Wasser – Quelle des Lebens“, die Agenda 21 vom Juni 1992
1
, die 
Habitat-Agenda von 1996
2
, den 1977 von der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen ver-
abschiedeten Aktionsplan von Mar del Plata
3
 und die Rio-Erklärung über Umwelt und Ent-
wicklung vom Juni 1992
4
,
  sowie unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
5
, den Interna-
tionalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und und kulturelle Rechte
6
, den Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte
6
, das Internationale Übereinkommen zur Besei-
tigung jeder Form von Rassendiskriminierung
7
, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau
8
, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes
9
, das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
10
 und das Genfer Ab-
kommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
11
,
  ferner unter Hinweis auf alle früheren Resolutionen des Menschenrechtsrats über den
Zugang  zu  einwandfreiem  Trinkwasser  und  Sanitärversorgung,  namentlich  die  Ratsreso-
lutionen 7/22 vom 28. März 2008
12
 und 12/8 vom 1. Oktober 2009
13
 betreffend das Men-
schenrecht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, die Allge-
meine Bemerkung Nr. 15 (2002) des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte über das Recht auf Wasser (Artikel 11 und 12 des Internationalen Paktes über wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
14
 und den Bericht der Hohen Kommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte über Umfang und Inhalt der aus den internationalen
Menschenrechtsübereinkünften  hervorgehenden  einschlägigen  Menschenrechtsverpflich-
tungen in Bezug auf den gleichen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und Sanitärver-
sorgung
15
 sowie  den  Bericht der Unabhängigen  Expertin  für  Menschenrechtsverpflichtun-
gen in Bezug auf den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und sanitärer Grundversor-
gung
16
,
  tief besorgt darüber, dass etwa 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu einwand-
freiem Trinkwasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen Zugang zu einer sanitären Grund-
versorgung haben, und höchst beunruhigt darüber, dass jedes Jahr infolge von wasser- und
sanitärbedingten  Krankheiten  etwa  1,5  Millionen  Kinder  unter  5  Jahren  sterben  und
443 Millionen Schultage verloren gehen,
  in der Erkenntnis, wie wichtig der gleiche Zugang zu einwandfreiem und sauberem
Trinkwasser und zu Sanitärversorgung als fester Bestandteil der Verwirklichung aller Men-
schenrechte ist,
  in Bekräftigung der Verantwortung der Staaten für die Förderung und den Schutz aller
Menschenrechte, die allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander
verknüpft  sind  und  weltweit  in  fairer  und  gleicher  Weise,  gleichberechtigt  und  gleichge-
wichtig behandelt werden müssen,
  eingedenk der von der internationalen Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtung, die
Millenniums-Entwicklungsziele vollständig zu erreichen, und in diesem Zusammenhang be-
tonend, dass die  Staats- und Regierungschefs  entschlossen sind,  wie  in  der  Millenniums-
Erklärung der Vereinten Nationen
17
 zum Ausdruck gebracht, bis zum Jahr 2015 den Anteil
der Menschen um die Hälfte zu senken, die einwandfreies Trinkwasser nicht erreichen oder
es sich nicht leisten können, und, wie im Durchführungsplan des Weltgipfels für nachhaltige
Entwicklung  („Durchführungsplan  von  Johannesburg“)
18
 vereinbart,  den  Anteil  der  Men-
schen um die Hälfte zu senken, die keinen Zugang zu grundlegenden sanitären Einrichtun-
gen haben,
  1.  erkennt das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärver-
sorgung als ein Menschenrecht an, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und
aller Menschenrechte ist;
  2.  fordert die Staaten und die internationalen Organisationen auf, im Wege der in-
ternationalen  Hilfe  und  Zusammenarbeit  Finanzmittel  bereitzustellen,  Kapazitäten  aufzu-
bauen und Technologien weiterzugeben, insbesondere für die Entwicklungsländer, um die
Anstrengungen  zur  Bereitstellung  von  einwandfreiem,  sauberem,  zugänglichem  und  er-
schwinglichem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung für alle zu verstärken;
  3.  begrüßt den Beschluss des Menschenrechtsrats, die Unabhängige Expertin für
Menschenrechtsverpflichtungen  in  Bezug  auf  den  Zugang  zu  einwandfreiem  Trinkwasser
und sanitärer Grundversorgung zu ersuchen, der Generalversammlung einen jährlichen Be-
richt vorzulegen
13
, und legt ihr nahe, ihr Mandat auch weiterhin in allen Aspekten wahrzu-
nehmen und in Abstimmung mit allen zuständigen Organisationen, Fonds und Programmen
der Vereinten Nationen in ihrem der Versammlung auf ihrer sechsundsechzigsten Tagung
vorzulegenden Bericht auf die hauptsächlichen Herausforderungen für die Verwirklichung
des  Menschenrechts  auf  einwandfreies  und  sauberes  Trinkwasser  und  Sanitärversorgung
sowie auf deren Auswirkungen auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ein-
zugehen.
108. Plenarsitzung
28. Juli 2010 "

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